1.3. Der selbsternannte 'Kinderschützer' Heinz-Peter Tjaden und seine kinderliebenden Aktivitäten

Heinz-Peter sieht sich selbst als „Opfer“ eines Justizskandals, der im November 2003 mit der Beschlagnahmung seiner beiden Computer begann und in der bisherigen juristischen Aufarbeitung durch eine Verfügung der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 23. Juni 2006 -Az 13 Ns 3744 Js 59979/03- beendet wurde. Seitdem beklagt Tjaden seine „Opferrolle“ und seine „Verfolgung“ als Unschuldiger in ca. einem Dutzend von ihm betriebenen Internet-Blogs und in von ihm verfaßten Pressemitteilungen (vgl. Googlesuche „Tjaden Justizskandal“) und versucht, sich die Informationshoheit über den Sachverhalt zu sichern.  Er involviert nach nunmehr sechs Jahren Petitionsausschuss, Justizministerium, Staatsanwaltschaft, und Polizei sowie das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte...

Doch was war tatsächlich geschehen?

Der von Heinz-Peter Tjaden am 11.November 2012 (!) lediglich als Schlagzeile ins Web gestellt Artikel „Kinderporno-Verdacht: Durchsuchung“ im „Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“ vom Freitag, den 7. November 2003 führt dazu aus

„Am Montagmorgen um sechs Uhr hatten fünf Beamte des Zentralen Kriminaldienstes die Wohnungstür des Mannes zwangsweise geöffnet und zwei Rechner beschlagnahmt.... […] Auf einer sogenannten 'members'-Homepage des Burgdorfers für AOL-Mitglieder sind die Fotodateien zu finden, um die es geht. Sie haben so unappetitliche Namen wie „Girl wird gefickt“ oder „Mädchen Titten wachsen“.“

Auch liefert der Artikel die Erklärung des „Burgdorfers“ („Der Mann ist aktives Mitglied des Vereins Hilfe für Kinder in Burgdorf und Umgebung“) für den Vorgang: „Der Burgdorfer gibt sich überzeugt, dass ein „sehr enger Bekannter“ sein leicht zu erratendes Passwort geknackt und missbraucht habe, um ihm mit Porno-Dateien zu schaden. Er fühle sich wie in einem schlechten Krimi: „Jemand hat mich hereingelegt“ sagt er. Seine aktuelle Internet-Homepage hat er bei einem anderen Netzwerkbetreiber.“

Der Artikel schließt: „Der als engagierter Mitarbeiter des Kinder-Hilfevereins bekannte Burgdorfer stellt sich als Opfer da. Noch am Montag habe er den Internet-Provider AOL um die Löschung seiner lange nicht mehr genutzten Internet-Adresse unter seinem Namen gebeten. Von deren strafbaren Inhalten habe er bis dahin nichts gewusst.“

FORTSETZUNG: DER PROZESS


Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet unter der Überschrift „Freispruch trotz Zweifel – Kinderpornographie wird nicht nachgewiesen“ am 15.04.2006 über die zwieienhalbstündige Verhandlung vor dem Burgdorfer Amtsgericht.

„Im Sommer 2003 hatte sich auf der Internetseite des 57-jährigen Angeklagten ein eindeutiges kinderpornographisches Bild gefunden. Nur wollte es der ehemalige Burgdorfer nicht dort gespeichert haben. […] der 57-jährige hatte sofort nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe behauptet, jemand, der ihm schaden wolle, habe ihm das Bild ohne sein Wissen untergeschoben (wir berichteten). Dabei blieb er auch -und zwar glaubhaft- in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. In gewisser Weise bereits vorab entlastend war die Tatsache, dass sich auf sämtlichen bei einer Hausdurchsuchung im November 2003 beschlagnahmten PCs, CDS und Disketten kein weiteres einschlägige Material gefunden hatte. „Es ging nur um ein einziges Bild“ betonte Richterin Annette Kühn. Und das war lauf Aussage des Angeklagten noch nicht einmal halb so groß wie eine Briefmarke.