3.3.3.3.a Heike Lemeter Amtsgericht Wolfsburg Familiensache

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-Abschrift-
Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts Wolfsburg

Gegenwärtig:
Richterin am Amtsgericht Braut
ohne Protokollführer

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für
Sina Lemeter, geboren am 16.08.1998,

Verfahrenspfleger bzw. Verfahrensbevollmächtigter:
Ute Jäde, Am Rautheimer Holze 107, 38126 Braunschweig

Beteiligte:
1. Jugendamt:
Jugendamt Wolfsburg Pestalozziallee 1 a, 38440 Wolfsburg
-Antragstellerin-

2. Kindesvater:
Heike Lemeter,
wohnhaft: Friedrich-Ebert-Sr. 53, 38440 Wolfsburg
-Antragsgegnerin-

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Alexandra Maniura-Wagner, Porschestraße 98, 38440 Wolfsburg

erschienen bei Aufruf:
die Kindesmutter mit Rechtsanwältin Maniura-Wagner,

Sina, Frau Sobot, Dipl.-Pädagogin, Suchttherapeutin und Gestalttherapeutin der Einrichtung Wilschenbruch,

die Verfahrenspflegerin Frau Jäde,

Herr Sader, Lebensgefährte der Kindesmutter,

Herr Engelland vom Jugendamt der Stadt Wolfsburg,

Herr Tewes als Gutachter.

Des weiteren ist erschienen die Schwester von Sina, Diana, die mit Sina im Spielzimmer war.

I.
Vorab wurde Sina alleine angehört.

Wir unterhielten uns einige Zeit, Sina erklärte ausdrücklich, dass vieles von dem, was sie mir sagt, nicht weitergegeben werden soll. Ich habe versprochen, mich daran zu halten.

In der Einrichtung fühlt sich Sina offensichtlich relativ wohl. Es geht ihr dort gut. Sina wünscht sich eigentlich, mit ihrer Mutter, Herr Sader und Diana wie eine richtige Familie zusammenzuleben. Dies bedeutet für sie, dass immer jemand da ist, dass die Mutti abends da ist, wenn sie ins Bett geht und dass man etwas gemeinsam unternimmt. Sina hat hier einen sehr aufgeschlossenen und gut entwickelten Eindruck hinterlassen. Sie wirkte weder distanzlos noch verhemmt, sie schien in ihrer ganzen Art relativ offen und in meinen Augen auch schon sehr selbständig zu sein. Sie erklärte auf meine Frage, dass sie auch heute Angst vor der Anhörung gehabt habe und dass sie sich unter Druck fühle. Deutlich wurde, dass sich Sina in einem starken Loyalitätskonflikt befindet und sich ein anderes Leben mit ihrer Mutter wünscht. Sina erzählte noch, dass sie von dem Raouf geschlagen worden sei, häufiger. Sonst habe sie niemand geschlagen. Insbesondere mit Herrn Sader - als der Name fiel, strahlte Sina über das ganze Gesicht - schien sie sich gut zu verstehen. Wir sprachen noch über die Problematik Missbrauch, Sina hat dies energisch bestritten, wir haben über einige Dinge gesprochen. Sie erzählte noch, dass sie auch in ihrer alten Schule von Viertklässlern öfter geschlagen worden sei.


II.
Nunmehr wurde die Anhörung mit den anderen Verfahrensbeteiligten fortgesetzt.

Vorab wurden die seitens der Kindesmutter überreichten Ergebnisse der Drogentests erörtert. Letztlich nicht aufklärbar sind die Werte des AWO Psychiatriezentrums, wonach sich auch im November insbesondere noch Cokainmetabolite sowie Amphetamine im Blut gefunden haben.

Frau Sobot erklärt:
Meines Erachtens nach muss es sich zumindest bei den Kokain-Werten um einen nicht allzu weit zurückliegenden Konsum handeln. Kokain wird im Blut relativ schnell abgebaut, Monate jedenfalls kann der letzte Konsum nicht zurückliegen. Hinsichtlich des Methadon-Wertes und auch der Amphetamine könnte es sich möglicherweise um Stoffe handeln, die beispielsweise in einem Hustensaft oder einem anderen Medikament vorhanden waren. Hinsichtlich der Cannabinoide könnte es auch sein, dass jemand anders geraucht hat, und die Mutter hat dies eingeatmet. Ich bin aber keine Fachfrau auf diesem Gebiet.

Die Kindesmutter erklärt:
Ich habe seit langer Zeit keinerlei Drogen oder ähnliches, insbesondere kein Diazepam oder Kokain mehr zu mir genommen. Mir ist in der Einrichtung zum „Ausschleichen" Doxipin verschrieben worden, das war am Schluss aber erledigt - dies bestätigt Frau Sobot -, ich habe dann, nachdem ich die Einrichtung Ende September verlassen hatte, mir von Dr. Hamade, einem Allgemeinmediziner, das Doxipin nochmal verschreiben lassen. Ich war so völlig durch den Wind. Gleichzeitig war ich bei dem Psychiater Dr. Otto, ich habe dort keine Therapie gemacht, er konnte mir nicht das anbieten, was ich brauchte. Ich hatte Herrn Dr. Otto gesagt, dass ich Doxipin nehme und er meinte, dass sei für eine Übergangszeit okay. Ich nehme derzeitig wegen Rückproblemen ein Schmerzmittel Iboprophen. Vielleicht sind auch dort einige der genannten Stoffe enthalten. Ich habe zwischendurch ein Antibiotikum genommen und möglicherweise Hustensaft, da bin ich mir nicht sicher. Ich bin jetzt dreimal bei der Psycho-Therapeutin Frau Batory gewesen, der nächste Termin ist der 14.01. Sie kann sich vorstellen, mit mir eine Verhaltenstherapie zu machen, es handelt sich um eine Gesprächstherapie. Ich war im November eine Woche in der Tagesklinik, da ich jedoch an sich mit meinem Leben zurecht komme und nicht dauernd Hilfe brauche, können die mir das richtige nicht anbieten. Ich war auch bereits bei Frau Jakumeit von der Erziehungsberatung und diese wäre bereit, ab Januar eine Therapie im Rahmen der Erziehungsberatung mit mir und Sina zu machen.
Im Moment bin ich nicht mehr im „Hageberg-Krug", ich bin sozusagen lediglich auf Abruf dort tätig, ansonsten bin ich derzeit zu Hause.
Meine Wohnung ist zum 31.12. gekündigt, ich will jetzt abwarten, ob ich Sina wiederbekomme. Dann würde ich sofort eine andere Wohnung anmieten.

Es wurde kurz die Frage diskutiert, ob die Kindesmutter alleine oder mit Herrn Sader eine Wohnung beziehen möchte.

Herr Sader erklärt:
Ich wäre bereit, wenn Sina zur Mutter zurück käme, sofort mit der Mutter und Sina eine gemeinsame große Wohnung anzumieten und mit beiden zusammenzuleben. Eigentlich würde ich aber mit dem Zusammenleben noch etwas warten wollen, wie sich die Dinge entwickeln.

Herr Sader erklärt:
Ich habe am Anfang nicht gemerkt, dass Frau Lemeter Drogen nimmt, ich habe damit keine Erfahrung. Ich konnte Dinge nicht erklären, als sie sich mir dann offenbart hat, habe ich sofort gesagt, entweder Therapie und ich oder Drogen.

Die Kindesmutter erklärt weiter:
Ich habe die Therapie abgebrochen, weil ich es dort nicht ausgehalten habe. Ich hatte Angst vor dem Druck, wenn ich offiziell die Therapie abbreche und bin deshalb gleich gegangen. Ich würde das heute vielleicht anders machen. Für Sina war das nicht richtig. Ich stelle mir eigentlich ein richtiges Familienleben vor, Sina, Herr Sader und ich. Diana lebt derzeit bei ihrem Vater.

Frau Sobot erklärt:
Ich war ursprünglich bei der Aufnahme involviert und habe dann in einer Krisensituation - es gab Probleme mit dem vorherigen Therapeuten -die Begleitung von Mutter und Kind übernommen. Ich war daher sowohl in die Therapie der Mutter als auch in die pädagogische Betreuung von Sina eingebunden. Bei der Kindesmutter liegt eine massive Störung einerseits hinsichtlich einer massiven Abhängigkeit und auch einer Persönlichkeitsstörung vor. Es ist mehrfach überprüft worden, dass dieses Störungsbild nur mit einer stationären Therapie behandelt werden kann. Diese für die Kindesmutter richtige Maßnahme hat die Mutter abgebrochen. Es gibt ähnliche Einrichtungen, die solche Dinge therapieren, alle arbeiten aber nach ähnlichen Mustern. Ich will nicht sagen, dass ausschließlich eine stationäre Therapie das richtige wäre, eine ambulante Maßnahme müsste jedoch unter anderen Bedingungen erfolgen, z. B. durch eine Familientherapie und andere langfristige Maßnahmen. Das derzeitige reicht dafür nicht aus. Es gibt aufgrund der Vorgeschichte zwischen Mutter und Kind und den vielen Belastungen viele Probleme, die gelöst werden müssten. Vor allem brauchte Sina höheren Schutz vor Sexualität, selbst wenn es keinen Übergriff gegeben haben sollte. Dazu kommt die Problematik der erlebten Gewalt und Suchterkrankung. Sina fühlt sich für ihre Mutter verantwortlich und steht damit deutlich unter Druck. Unter den derzeit geschilderten Bedingungen halte ich eine Rückkehr Sinas in den Haushalt der Mutter für ungünstig.

Die Kindesmutter erklärt:
Ich glaube nicht an das sexualisierte Verhalten von Sina, das ist nicht ihre Art. Die angeblichen Liebesbriefe möchte ich gerne sehen, sie würde einem Mann nicht sagen, wie schön er ist oder auf dem Sofa posieren. Sie würde sich nicht anbieten, das ist nicht ihre Art.

Frau Sobot erklärt:
Unter sexualisiertem Verhalten kann ich folgende Beispiele nennen: Sie ist z. B. Männern wie ein „Klammeräffchen", wie es eigentlich Dreijährige machen, um den Hals gesprungen und hat die Beine um sie gelegt. Sie ist auch von hinten an Männer herangegangen und hat ihre Arme um deren Hals gelegt. Sie hat auch Liebesbriefe geschrieben. Einmal z. B. wurde ein Schneemann gebaut, da hat sie eine besonders breite und lange Nase gemacht aus Knete und hat erklärt „das sei ein Schwanz". Sina hat meines Erachtens ein nicht altersgemäßes sexuelles Wissen bereits bei Aufnahme mitgebracht.

Die Verfahrenspflegerin erklärt:
Hinsichtlich der Sexualität hat mir Sina gesagt dass bei Herrn Sader schon mal Liebesfilme geguckt würden, die Mutter würde diese Filme mehr gucken, bei entsprechenden Stellen müsse sie dann rausgehen.
Ich kann nicht beurteilen, ob es sich um Porno-Filme gehandelt hat oder andere Filme.

Sowohl Herr Sader als auch die Kindesmutter erklären übereinstimmend, dass sie ausschließen, dass Sina etwas von Porno-Filmen mitbekommen hat. Im Verlaufe der Diskussion räumten sie jedoch ein, nicht völlig ausschließen zu können, dass ggfs. auch mal ein Porno-Film gesehen worden sei.

Frau Sobot erklärt:
Wir können nicht sagen, ob das sexualisierte Verhalten des Kindes etwas mit Herrn Sader zu tun hat oder in einem anderen Lebensbereich aufgetreten ist. Auffällig sind jedoch viele Dinge, z. B. sagt Sina, wollen wir „Schmusi-Schmusi" machen und auch „ficken". Sie hat dieses Wort benutzt. Sie hat z. B. mit ihren Kuscheltieren gespielt und Geschlechtsverkehr gespielt und dabei laut gestöhnt, sicherlich noch auf eine kindliche Art, dies sind jedoch ungewöhnliche Spiele.

Die Kindesmutter erklärt:
Das hat sie nie gesagt.

Die Verfahrenspfleqerin erklärt weiter:
Ich möchte noch dazusagen, dass zu dem Thema Sexualität Sina damit sehr unbefangen umgeht, fast schon wie eine Erwachsene, ich habe selber Kinder, in diesem Alter waren ihnen solche Gespräche furchtbar peinlich. Das war auffallend.

Die Verfahrenspflegerin erklärt:
Ich möchte noch dazusagen, dass ich aufgrund der jetzigen Entwicklung den Eindruck habe, dass nichts, was die Kindesmutter macht, die nötige Stabilität hat und ein ständiger Wechsel stattfindet. Ich glaube nicht, dass das alles ausreichend ist. Ich beziehe mich auf meinen Bericht und meine, dass im Moment die elterliche Sorge entzogen werden sollte.

Auf Frage von Rechtsanwäitin Maniura-Waqner, was die Kindesmutter tun könnte, erklärt die Verfahrenspflegerin:
Ich denke, sie müsste erstmal eine Therapie durchstehen und zeigen, dass sie ihre Verhaltensweisen und ihre Sichtweisen dem Kind gegenüber verändern kann. Dass eine Veränderung nicht stattgefunden hat, zeigt für mich auch der Bericht hinsichtlich des Umganges letzte Woche.

Die Kindesmutter erklärt:
Es war nicht so, wie in dem Bericht beschrieben. Natürlich habe ich die Betreuerin begrüßt. Ich hatte nur keine Lust, mir schon wieder Regeln vorsagen zu lassen und das habe ich auch gesagt. Sina hat sich viele Sachen gewünscht, alles konnte ich ihr nicht kaufen, aber ein paar kleine Sachen habe ich ihr dann gekauft. Ich kannte die Regel, sie nicht zu beeinflussen und habe mich daran gehalten.

Der Gutachter erklärt:
Bei Sina scheint mir im Vordergrund eine Angstproblematik zu stehen, allerdings scheint keine allgemeine posttraumatische Angst sondern mehr eine grundangst vorzuliegen. Es sollte daher Ziel einer Therapie eine Stabilisierung Sinas sein.

Hinsichtlich der Mutter liegt eine Persönlichkeitsstörung vor, hierbei ist unklar, wie gravierend und stark ist diese, Persönlichkeitsstörungen haben eine große Bandbreite. Neben einer Suchttherapie sollte meines Erachtens eine Psychotherapie erfolgen, eine solche Psychotherapie wird in der Regel ambulant über einen langen Zeitraum durchgeführt. Nur in akuten Krisen wird dann stationär eingegriffen.

Der Gutachter erklärt weiter:
Normalerweise würde bei der vorhandenen Suchtproblematik zu einer positiven Prognose mindestens ein Jahr Abstinenz vorauszusetzen sein, um dann eine Rückführung anzubahnen.

Im vorliegenden Fall sehe ich ein großes Problem in dem Konfliktpotential zwischen Frau Lemeter und der Einrichtung. Eine Rückführung setzt ein einvernehmliches Zusammenwirken, einen konfliktfreien Raum voraus, das sehe ich hier nicht. Es gibt auf beiden Seiten vehemente Vorhaltungen, was auch der letzte Besuchskontakt gezeigt hat. Das halte ich für sehr ungünstig.

Herr Enqelland vom Jugendamt erklärt:
Meiner Meinung nach fehlt nach wie vor die erforderliche Kontinuität bei der Kindesmutter. Beispielsweise sind Besuche bei der Erziehungsberatung, die gerade keine Therapie anbieten, nicht ausreichend, um die Mutter-Kind-Problematik zu bewältigen. Erforderlich wäre vielmehr eine Familientherapie, die durchgeführt werden müsste. Wir überprüfen sicherlich im Rahmen von Hilfeplangesprächen alle sechs Monate den weiteren Vorgang, derzeit kommt eine Rückführung nicht in Betracht. Ideal wäre es aus Gründen der Kontinuität, eine Fortsetzung der Therapie in Wilschenbruch.

Die Verfahrenspflegerm erklärt:
Ich stimme dem Mitarbeiter des Jugendamtes soweit zu. Ich denke, der Konflikt würde auch mit der nächsten Einrichtung genauso verlaufen. Sina sollte jetzt nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden, sondern es sollten einige Monate ins Land gehen und dann geprüft werden, ob Sina zurück kann oder jedenfalls in die Nähe ziehen kann.

Rechtsanwältin Maniura-Waqner erklärt:
Frau Lemeter ist ja zu allem bereit. Sie möchte eine Familientherapie machen, das würde sie sofort tun. Sie wäre auch bereit, Sina bis zum Sommer in der Einrichtung zu lassen, um zu beweisen, dass sie es auch hier schafft.

Es wurde nunmehr weitere zwei Stunden die Sach- und Rechtslage sehr ausführlich erörtert und von allen Seiten beleuchtet, es wurden sämtliche Optionen durch besprochen.

Nunmehr schlossen die Kindesmutter, der Vertreter des Jugendamtes, die Verfahrenspflegerin sowie die Vertreterin der Jugendhilfe gGmbH folgenden Vergleich:
1)
Alle Parteien sind sich darüber einig, dass Sina zumindest bis zum Ende des Schuljahres 2008 (Sommer) in der Einrichtung verbleibt. Sina soll der Kinder- und Jugendpsychiatrie Lüneburg vorgestellt werden und ambulant eine Diagnose hinsichtlich einer möglichen vorhandenen Störung erstellt werden. Es sollen dann die erforderlichen Therapie-Maßnahmen eingeleitet werden.

2)
Die Kindesmutter wird ihre begonnene Therapie bei Frau Bartory fortsetzen. Sie wird auch mit Frau Jakumeit sich in Verbindung setzen, um die Rahmenbedingungen für eine Familientherapie abzuklären und sich möglichen Rat hinsichtlich der vereinbarten Umgangskontakte einzuholen. Das Jugendamt hat eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung, die Kindesmutter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sich die Mitarbeiter des Jugendamtes auch bei ihren Therapeuten über den Fortschritt/die Art der Therapie und ähnliches sachkundig machen. Sofern erforderlich, wird die Kindesmutter entweder im Rahmen einer Selbsthilfegruppe oder einer anderen Therapieform auch noch eine Suchttherapie absolvieren.

3)
Die Kindesmutter wird Sina am 23. Dezember von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Einrichtung besuchen. Sie wird ein Geschenk für Sina abgeben (von Barbie die Kutsche mit Pferd) sowie ein kleines Geschenk im Rahmen von 25,-- € (Diddl-Pullover) übergeben, das kleine Geschenk erhält Sina gleich, das andere Geschenk gemeinsam mit den anderen Kindern. Die Kindesmutter ist ausdrücklich damit einverstanden, Sina über die Feiertage nicht zu sehen.

4)
Ab dem Jahr 2008 wird die Kindesmutter Sina jeden 2. und 4. Samstag von 10.00 bis 14.00 Uhr in der Einrichtung unbegleitet sehen können. Nach Absprache werden die Kontakte ausgeweitet. Herr Sader kann an den Kontakten teilnehmen.

5)
Die Kindesmutter wird sich an die Regeln der Einrichtung halten, d. h. sie wird insbesondere lediglich Geschenke im Wert von um die 25,- € mitbringen und auch ansonsten die Regeln an sich akzeptieren. Sowohl die Einrichtung als auch die Kindesmutter werden respektvoll miteinander umgehen. Die Besuche können unbeaufsichtigt ablaufen. Treten Probleme auf, so werden diese ohne Sina zwischen der Kindesmutter und den Betreuern geklärt werden unter Einbeziehung des Jugendamtes.

6)
Es ist geplant, dass Sina mit Beendigung des Schuljahres entweder in den Haushalt der Mutter zurückkehrt, sofern sich die Situation positiv entwickelt, oder aber möglicherweise, es sei denn therapeutische Gründe sprechen dagegen, in eine Pflegestelle im Bereich Wolfsburg.

Eine positive Entwicklung bedeutet, dass die Kindesmutter „clean" ist, dass sie den notwendigen äußeren Rahmen für die Aufnahme des Kindes sichern kann (z. B. Betreuung), dass die therapeutischen Maßnahmen anschlagen und auch die Besuchskontakte für Sina zufrieden stellend und positiv verlaufen. Unter diesen Bedingungen werden die Besuchskontakte durch das Jugendamt und die Kindesmutter einvernehmlich im Rahmen einer beabsichtigten Rückführung ausgeweitet.

Für den Fall der Rückkehr Sinas in den Haushalt der Mutter werden Mutter und Tochter eine Familientherapie durchführen entsprechend der Diagnose der Kinder- und Jugend-Psychiatrie. Die Kindesmutter wird im Vorfeld entsprechendes einleiten.

7)
Die Kindesmutter ist in die gesamten Therapie- und Untersuchungsprozesse einzubinden und wird über alles informiert, die Teilnahme an Besprechungen wird gewährleistet.

8)
Die Kindesmutter wird sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, da zwei Fahrten nach Lüneburg im Monat kostenmäßig übernommen werden können.

9)
Die Kindesmutter wird Sina regelmäßig Briefe schreiben, sie wird jedoch nicht auf eine Rückkehr oder ähnliches drängen, sondern die Briefe haben einen unverfänglichen Inhalt. Wenn Sina ihrerseits Briefe an ihre Mutter schickt, wird die Einrichtung auch diese weiterleiten.

10)
Sina wird jeden Donnerstag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr ihre Mutter anrufen, die Anrufe werden unbegleitet stattfinden. Sollte ein Anruf aus irgendwelchen Gründen unterbleiben, beispielsweise weil die Zeit vergessen wird oder ähnliches, wird die Mutter ihrerseits entweder noch Donnerstag oder am darauf folgenden Freitag in der Einrichtung anrufen und kann dann mit Sina sprechen.

Sämtliche Besuche können auch außerhalb der Einrichtung durchgeführt werden. Die Kindesmutter wird jeweils einen Tag vorher ihren Besuch per Fax mitteilen, ob der Besuch in der Einrichtung oder außerhalb stattfindet und auch jeweils einen Drogentest mitfaxen.

Vorgespielt und genehmigt.
Herr Engelland vom Jugendamt der Stadt Wolfsburg stellt den Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge befristet auf ein Jahr.

Die Kindesmutter sowie Rechtsanwältin Maniura-Waqner erklären:
Wir sind mit einer befristeten Entziehung einverstanden, jedoch nur bis zum Sommer und stellen insoweit den Antrag auf Zurückweisung des Antrages des Jugendamtes.

Die Verfahrenspflegerin schließt sich dem Antrag des Jugendamtes an.

Sowohl Frau Sobot als auch Herr Tewes erklären:
Wir halten diese Lösung für angemessen.

Anliegender Sorgerechtsbeschluss wurde bereits vorab in kurzen Zügen bekannt gemacht.

Braut
Richterin am Amtsgericht