3.3.3.3.d Heike Lemeter Amtsgericht Wolfsburg 26.10.2007

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Amtsgericht Wolfsburg
26.10.2007
Familiengericht -20 F 2444/07 SO

Beschluss
In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für
Sina Lemeter, geboren am 16,08.1993, Friedrich-Ebert-Str. 63, 38440 Wolfsburg
gesetzlich vertreten durch
Heike Lemeter, Friedrich-Ebert-Str. 53, 38440 Wolfsburg

Beteiligte:
1.
Jugendamt Wolfsburg
Pestalozzieallee 1 a, 38440 Wolfsburg
-Antragstellerin-

2.
Heike Lemeter,
wohnhaft; Friedrich-Ebert-Sr. 63,38440 Wolfsburg
-Antragsgegnerin-

3.
Jugendamt Wolfsburg
Pestaiozziallee 1 a, 38440 Wolfsburg

wird im Wege vorläufiger Anordnung der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen für Sina Lemeter, geboren am 16.08.1998, wohnhaft: Friedrich-Ebert-Str. 53, 38440 Wolfsburg vorläufig entzogen und dem Jugendamt Wolfsburg als Pfleger übertragen.

Gründe:
Die Entscheidung beruht auf f§ 1666,16663 BGB.

Nach dem Bericht des Jugendamtes Wolfsburg vom 25.10.2007, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, ist die getroffene Maßnahme zum Schutz des Kindeswohls zwingend erforderlich.

Die Kindesmutter hat Drogenprobleme, gegebenenfalls psychische Probleme. Es steht der Verdacht der Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs im Raum.

Wegen Gefahr im Verzug war von der vorherigen Anhörung der Sorgeberechtigten abzusehen. Diese wird unverzüglich nachgeholt.

Braut
Richterin am Amtsgericht
Ausgefertigt
Amtsgericht Wolfsburg 26.10.2007

änderung